Wohneigentumsrecht
In Wohneigentumsangelegenheiten vertreten wir sowohl Verwalterinnen und Verwalter als auch Wohn- oder Teileigentümer. Im Vordergrund steht hier die Beratung, um gerichtliche Streitigkeiten möglichst zu vermeiden. Unter anderem in folgenden Bereichen können wir Sie unterstützen:
- Überprüfung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
- Teilnahme an Eigentümerversammlungen
- Beschlussvorlagen für die Eigentümerversammlung
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- Durchsetzung von Wohngeldforderungen
- Beratung zum Wirtschaftsplan
- Überprüfung von Wohngeldabrechnungen
- Einsicht in die Beschlusssammlung