Immobilienrecht
Wir beraten Sie zu den Rechtsfragen, die beim Erwerb oder beim Verkauf Ihrer Immobilie entstehen und vertreten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit Mängeln beim Verkauf einer Immobilie auftreten können.
Auch bei der Auseinandersetzung im Rahmen der Beendigung einer Bruchteilsgemeinschaft können Sie sich an uns wenden. Wir vertreten Sie dabei in Teilungsversteigerungsverfahren oder leiten diese für Sie ein.
Bei rechtlichen Fragen, die bei der Nutzung der Immobilie auftreten, können Sie sich gern an uns wenden.